11.7. Fremdüberwachung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Anlagen und die Betriebsführung eines Wasserversorgers alle 5 Jahre von unabhängigen Fachleuten überprüft werden. Der Bericht über die "Fremdüberwachung" ist der Behörde vorzulegen.
Am 11.7. nahme der Oö.Wasser-Genossenschaftsverband die Fremdüberwachung bei der Wassergenossenschaft Gramastetten vor. Die Anlagen präsentierten sich in bester Ordnung, auch an der Betriebsführung gab es nichts auszusetzen. Kontrolliert wurde auch, ob die Wassergenossenschaft die "Eigenüberwachung" entsprechend durchführt.