Es nehmen, wie es kommt
Zum Standort: (Lage)
Hier bei den Ederquellen wurden 1990 die letzten Quellen der WG Gramastetten gefasst. Die Gesamtkosten für die 5 Fassungen und die Ableitung beliefen sich auf rund 75.000 Euro. Allerdings ging die Ergiebigkeit dieser Quellen nach dem trockenen Sommer 1994 auf 0,18 Liter pro Sekunde oder 15 Kubikmeter pro Tag zurück. Wenig Wasser für so viel Geld. Weil keine ergiebigen Quellen mehr erschlossen werden können, muss der steigende Bedarf der Genossenschaft mit Wasser vom "Wasserverband Fernwasserversorgung Mühlviertel" gedeckt werden.
Station 3.1 - Wasser hat Geschichte
Der Lebenslauf
Jeder Mensch erlebt seine Geschichte, von der Geburt bis zum Lebensende. Er wird von seinen Lebensstationen in seinem Verhalten und in seinen Eigenschaften geprägt.
Beim Wasser verhält es sich nicht anders: Schon als Regentropfen nimmt Wasser Bestandteile aus der Luft auf. Daher hat schon Regenwasser regional unterschiedliche Eigenschaften. Auch das Grundwasser im Granitmassiv des Mühlviertels ist anders als das in den Kalkalpen oder im Voralpenland aus dem Boden geförderte Wasser.
Während beispielsweise sehr viele Regionen Österreichs mit dem Kalk im Wasser kämpfen (man spricht von "hartem" Wasser), ist in den Höhenlagen des Mühlviertels das Grundwasser zu weich. Kalkreiches (hartes) Wasser entsteht durch die Lösung von Kalkstein aus dem Boden. Die Zusammensetzung des Bodens, die Stoffe, mit denen das Wasser in Berührung kommt, verändern es.
Die chemische, physikalische und bakteriologische Untersuchung sind gleichsam die Erforschung der Geschichte des Wassers. Wir können des Wasser nur mit den Eigenschaften und mit dem Verhalten, mit dem wir es in der Natur vorfinden, nutzbar machen.
Station 3.2 - Chemische und physikalische Keulen
Die Bedrohungen
Trinkwasser wird durch verschiedenste Schadstoffe bedroht.
Schadstoffe in häuslichen oder betrieblichen Abwässern, Schadstoffe in festen Abfällen, in Mitteln für die Land- und Forstwirtschaft oder auch in Mineralölprodukten bilden Gefahrenquellen. Selbst zu hohe Temperaturen, wie sie bei der Einleitung von Kühlwasser aus Industrie- oder Kraftwerksbetrieben vorkommen können, sind Bedrohungen für das Trinkwasser.
Bevor Wasser in eine öffentliche Wasserversorgung eingeleitet wird, sind deshalb mehrere Untersuchungen erforderlich, um jedem schädlichen Einfluss auf die Spur zu kommen.
Physikalische Untersuchungen beziehen sich auf Temperatur, Trübung, Leitfähigkeit und absetzbare Stoffe. Chemisch werden unter anderem ph-Wert, Härte, Chloride, Eisen, Mangan und in Gefahrengebieten auch Pestizide und Schwermetalle bestimmt.
Station 3.3 - Winzige Krankmacher
Die bakteriellen Gefahren
Pest und Cholera, Typhus und Ruhr sind bei uns praktisch ausgestorben. Mangelnde Hygiene, das Fehlen von Kanalisationen und wenig Sorge um die Reinhaltung von Brunnen und Quellen haben in früheren Jahrhunderten immer wieder zu Seuchen geführt.
Heute ist es selbstverständlich, dass wir dort, wo wir Trinkwasser gewinnen, nicht gleichzeitig Abwässer einleiten können.
Bakterien, Viren und Ungeziefer müssen ebenso vom Trinkwasser ferngehalten werden, wie die chemischen und physikalischen Bedrohungen.
Wenn das Risiko von Krankheitserregern gegeben ist, kann das Wasser mit Chlor oder einem anderen Mittel, das Krankheitserreger unschädlich macht, versetzt werden.
In manchen Ländern, die mit Wasser nicht so gesegnet sind wie Österreich, wird eine derartige Zugabe generell vorgeschrieben.
Station 3.4 - Sicherheitszonen
Die Wasserschutzgebiete
Nur mit sehr hohem technischen und finanziellen Aufwand können wir ein Wasservorkommen in seinen chemischen oder physikalischen Eigenschaften verändern. Damit wir diesen Aufwand vermeiden und unser Wasser trotzdem bedenkenlos trinken können, müssen wir es besonders schützen.
Bei jeder Quellfassung und bei jedem Brunnen wird daher ein Wasserschutzgebiet zur Vermeidung einer Trinkwassergefährdung festgelegt. Es gilt die Überschlagsregel, dass das Wasser mindestens 30 Tage im Boden des Schutzgebiets fließen sollte, weil nach dieser Zeit Krankheitserreger sicher abgestorben sind.
In einem Schutzgebiet sind verboten:
- die animalische Düngung (Jauche ausführen),
- die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel,
- Wildfütterung,
- Sport-, Bade- und Campinganlagen,
- Lagerung von Abfällen,
- Versickerung von Abwässern.
Die Reinhaltung des Schutzgebiets wird vom Quellwart regelmäßig überprüft.